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 Betreff des Beitrags: Referendum BWIS (Hooligandatenbank)
 Beitrag Verfasst: Samstag 8. April 2006, 19:58 
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Registriert: Montag 12. Dezember 2005, 09:27
Beiträge: 15
Am 4.4.06 ist im Bundesblatt : http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/index0_13.html "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.(BWIS). (Gewaltpropaganda/Gewalt bei Sportveranstaltungen)" publiziert worde http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3539.pdf .
Die Referendumsfrist läuft bis zum 13. Juli 2006
Es ist wohl allen klar das WIR uns gegen dieses Gesetz wehren müssen.
Als erstes braucht es 50'000 Unterschriften von über 18 jährigen Schweizer, dies sollte in der Schweizerfanscene kein Problem sein wenn alle am gleichen Strick ziehen.


Zur Zeit sind wir noch daran eine Organisation für die ganze Geschichte aufzustellen.

Hier noch die Links in andere Forum:
FCB-Forum
FCZ-Forum

Sobald weiter Infos vorhanden sind (wohin mit den Unterschriftenbogen etc) werde ich dies hier schreiben

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ALTE SÄCKE BASEL


Zuletzt geändert von Dave am Donnerstag 13. April 2006, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.

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 Beitrag Verfasst: Sonntag 9. April 2006, 11:38 
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Beiträge: 641
Dave hat geschrieben:
...
Als erstes braucht es 50'000 Unterschriften von über 18 jährigen Schweizer, dies sollte in der Schweizerfanscene kein Problem sein wenn alle am gleichen Strick ziehen.



oha, gewagte Annahme...vorallem wenn keine politischen Vertreter/Parteien für das Referendum werben sollten...

_________________
Und so sprach Hakin zum Menschengeschlecht:
"E trener wäggsel isch immer positiv. mängisch aber ou negativ..."


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 Beitrag Verfasst: Montag 10. April 2006, 16:50 
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hier die neusten informationen, diese sind auch hier zu finden

Zitat:
Ein Komitee aus verschiedenen Interessengruppen wird das Referendum gegen die Änderung BWIS (Hooligan-Datenbank) ergreifen. Um das Referendum breiter abzustützen, suchen wir noch Leute, welche im Komitee, bei der Organisation oder beim Unterschriftensammeln mithelfen.

Es ist vorgesehen, eine Homepage einzurichten, um alle nötigen Informationen zu verbreiten.

Interessierte melden sich bei referendum_BWIS@gmx.ch

Bitte leite diesen Aufruf an interessierte Leute weiter. Wir sind auf viele Mitwirkende angewiesen, um bis zum 13. Juli 2006 die geforderten 50,000 Unterschriften zu sammeln.

Mit dem Sammeln noch zuwarten, bis die offiziellen Instruktionen und Sammelbögen in Umlauf gebracht werden; dies wird noch diese Woche sein.

Wir zählen auf Euch!

i. A. Referendumskomitee

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ALTE SÄCKE BASEL


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 Beitrag Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 20:47 
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Beiträge: 15
hier die neusten informationen, diese sind auch hier zu finden

Zitat:
Bisher haben sich Gruppen aus Zürich, Bern, Schaffhausen und St. Gallen gemeldet, welche aktiv (auch im Komitee) mitmachen wollen.

Eine Gruppe will am Cupfinal Unterschriften sammeln.

Aus Zürich ist nebst der Südkurve auch ein FDP-Mitglied bereit, mitzumachen.

Ich werde jetzt so schnell wie möglich alle kontaktieren, welche im Komitee mitmachen wollen.

Bitte diese Mitteilung auch in anderen Foren posten.


PS: Ich habe vorhin mit der Bundeskanzlei telefoniert; der Unterschriftenbogen braucht noch eine Ergänzung.

Die Listen (d/f/i) werden sicher vor Ostern als PDF bereitstehen (mit Laserdrucker ausdrucken!)

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ALTE SÄCKE BASEL


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 Beitrag Verfasst: Donnerstag 13. April 2006, 12:06 
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Beiträge: 15
Aus der WoZ
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Gegen Hooligans, auch in der Politik
Von Daniel Ryser


Das Hooligangesetz schafft elementare Grundrechte ab und kriminalisiert ganze Fankurven. Die Basler Muttenzerkurve meldet: «Wir lancieren das Referendum!»
«Ist es nicht gut, dass wir ein Gesetz bekommen, das uns vor Hooligans schützt?», fragt ein Bekannter.

Eine gute Frage. Die entscheidende vielleicht. Wer will nicht vor Hooligans geschützt werden? Deswegen hat Christoph Blocher dem Gesetz diesen Namen gegeben. Um mit einem solchen Papier, das elementare Grundrechte ausser Kraft setzt, durch die Räte zu kommen, braucht es starke Worte. «Hooligan» ist ein solches Wort.

Doch das so genannte Hooligangesetz sieht polizeiliche Zwangsmassnahmen für Menschen vor, die nichts verbrochen haben. Es verletzt elementare Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Überwachungsfreiheit oder das Recht, dass nur mit Zwangsmassnahmen belegt wird, wer auch etwas verbrochen hat. Wer gegen Gesetze verstösst, wird bestraft. Wer nicht gegen Gesetze verstösst, wird nicht bestraft. Das ist ein einfacher, aber essenzieller Grundsatz des Rechtsstaates.

Verfassungswidrig

Das Parlament erhofft sich durch das Hooligangesetz mehr Effizienz in der Hooliganismusbekämpfung. Blocher erwischte die Räte nackt: Die Zeit ist knapp! Die Europameisterschaft kommt! Die Hooligans stehen bereits an der Landesgrenze! Deswegen bleibe keine Zeit für Details. Ein solches Detail wäre gewesen: Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Das weiss auch der Justizminister: «Wenn wir die Euro nicht hätten, dann - ich gebe es zu - hätte ich gesagt: Wir machen es etwas anders, wir legen nämlich die Verfassungsmässigkeit eindeutig fest! Sie ist heute nicht gegeben, sie ist nicht eindeutig gegeben.» Für das Magazin «Facts» ist klar, dass nun die «harten Jungs» härter angefasst werden. Dass durch das Gesetz bereits Zwölfjährige von Zwangsmassnahmen betroffen sein können, wurde in den Räten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen.

Grundrechte ade: Das Hooligangesetz hebelt die Unschuldsvermutung aus. Wer im Verdacht steht, ein Hooligan oder ein aggressiver Fan zu sein, wird mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen sind: Aufnahme in die Hooligandatenbank. Es folgen Rayonverbote, Ausreisesperren, Meldeauflagen (tägliches oder stündliches Melden beim nächsten Polizeiposten), präventiver Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden. Schon Fünfzehnjährige können in Haft genommen werden. Die Zwangsmassnahmen richten sich nicht ausschliesslich gegen verurteilte StraftäterInnen. «Die Zwangsmassnahmen gegen möglicherweise Unschuldige waren ein Grund, warum die SP das Hooligangesetz einstimmig ablehnte», sagt SP-Generalsekretär Thomas Christen. Und weiter: «Es ist ein berechtigtes Anliegen, gegen Hooliganismus vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist der falsche Weg.»

Private als Richter

Wer fällt die Urteile? Ein Gericht? Nein. Die Mühlen der Justiz mahlen Christoph Blocher zu langsam. Es muss ruck, zuck gehen, auch wenn dabei die Rechte der Betroffenen auf der Strecke bleiben. «Der Nachweis für Sanktionen erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Die Exekutive wird zur Judikative. Securitas-Leute werden zu vom Staat legitimierten Richtern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der von Polizei oder Securitas beschuldigte Fan gilt als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Schuss ins Herz der Grundrechte: Wo die Unschuldsvermutung abgeschafft wird, stehen ganze Fankurven unter Generalverdacht. Wo die Willkür gesetzlich verankert ist, ist Willkür programmiert. Es wird ein Verdachtsklima geschaffen mit Halbschuldigen, Fastschuldigen, Wahrscheinlichschuldigen, Eventuellschuldigen. Es ist unklar, wer alles in der im Hooligangesetz vorgesehenen ominösen Hooligandatenbank landen wird. Das Ziel sind offenbar jugendliche Fans, die einmal zu weit gehen - oder auch nicht. Wie wird sich das auf PolizistInnen und Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste auswirken, wenn sie plötzlich eine solche Macht haben?

Natürlich wird dieser Abbau von Grundrechten gewisse Hooligans davon abhalten, an der Euro 2008 Krawall zu machen. Mit Repression kriegt man alles hin. Doch zu welchem Preis? Das Gesetz ist auch eine Bankrotterklärung. Maximal 1000 Personen gehören laut Polizei in der Schweiz zu den «erlebnis- und gewaltorientierten Fans». Davon gelten 200 als Hooligans. Die meisten von ihnen sind der Polizei bekannt. Die Fanbeauftragten kennen die meisten beim Vornamen. Reichen 200 Hooligans, um die Grundrechte aller BürgerInnen einzuschränken?

Gesetz ist nicht befristet

Lange hiess es, das Hooligangesetz sei zeitlich befristet. Dies hatte die GegnerInnen aus den bürgerlichen Lagern milde gestimmt, auch wenn Thomas Pfisterer (FDP) im Ständerat gefragt hatte: «Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung?» Von wegen befristet! Christoph Blocher hat die Katze in der Diskussion im Ständerat kurz vor der Abstimmung aus dem Sack gelassen: «Es war nie - nie! - unsere Absicht, die Sache nach 2008 auslaufen zu lassen, sondern es ist die Absicht, bis dann die ganz klare Regelung zu machen, so, dass es dann eben eindeutig ist und keine Zweifel mehr bestehen.» Keine Zweifel: Die Demokratischen JuristInnen Schweiz sind überzeugt, dass das Gesetz bald von Sportveranstaltungen auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgeweitet wird.

Das Ja zum Hooligangesetz ist der Sieg eines politischen Extremisten. Dass sich die Liberalen nicht wehren, ist erstaunlich. Und die SVP? Noch im Herbst hatte sich die Zürcher Kantonalpartei gegen den von der FDP geplanten Wegweisungsartikel massiv gewehrt, genau mit den Worten, die Übervater Blocher jetzt nicht hören will: Das Freiheitsrecht des Einzelnen sei auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Die CVP hofft einfach, wie es Nationalrätin Viola Amherd sagte, «dass die Euro eine Chance ist, unser Land von seiner besten Seite zu zeigen: als guter Organisator, als gut organisiertes und friedliches Land mit einer weltoffenen Bevölkerung». Einer Demokratie entsprechende Grundrechte könnten den Frieden offenbar gefährden. SP und Grüne waren einstimmig gegen das Gesetz. Das Referendum ergriffen sie jedoch nicht. Beide begründen es mit einem «vollen Jahr» - einem mit Initiativen und dem Doppelreferendum gegen Asyl- und Ausländergesetz gefüllten Kalender. «Politik ist immer auch eine Frage der Prioritätensetzung», sagt SP-Generalsekretär Christen.

«Referendum kommt»

In der Eishockey- und Fussballfanszene gab es bisher nur wenige Bemühungen, das Referendum zu ergreifen. Kurz vor Redaktionsschluss kam jedoch ein Anruf aus Basel. Eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FC Basel, der grössten Fankurve der Schweiz, will das Referendum gegen das Hooligangesetz ergreifen. In diesen Tagen soll das Komitee gegründet werden. «Der Name des Gesetzes ist perfid und täuschend», sagt Stefan Kohler vom Dachverband. «Mit dem Gesetz kann zwar etwas gegen Hooligans getan werden, doch die Willkür kann alle Fans treffen. Wir werden alle kriminalisiert. Das Gesetz geht viel zu weit.» Man sei sich bewusst, dass die Zeit knapp sei. Die Referendumsfrist läuft bereits. Bis am 13. Juli müssen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden beglaubigt sein. Lokalpatriotische Rivalitäten sollen deshalb beim Referendum auch keine Rolle spielen. «Wir stehen in Kontakt mit anderen Fangruppen. Wir würden in dieser Sache selbstverständlich auch mit der Südkurve des FC Zürich zusammenarbeiten.» Kohler ist optimistisch, dass bei einem schweizweiten Zusammenschluss von Eishockey- und Fussballfans das Referendum zu schaffen sei. Die Muttenzerkurve kann auf politische Unterstützung hoffen: Obwohl sie selbst das Referendum nicht ergriffen haben, wären vor allem die Grünen, aber auch die SP bereit, das Referendum zu unterstützen. Dies sagten die jeweiligen Generalsekretäre Hubert Zurkinden und Thomas Christen gegenüber der WOZ. Wie eine solche Unterstützung aussehen würde, erklärt Catherine Weber von den Demokratischen JuristInnen: «Die Bögen kämen in den Mitgliederversand der Parteien, es gäbe Aufrufe, Unterschriften zu sammeln, und womöglich auch finanzielle Unterstützung.» Es bleibe wenig Zeit, doch es sei zu schaffen, sagt Weber und bietet der Muttenzerkurve in Sachen Know-how ebenfalls Unterstützung an.

Kommt das Referendum nicht zustande, soll das Gesetz per sofort eingeführt werden. Vielleicht wird dann der Bekannte in ein paar Jahren eine andere Frage stellen: «Wer schützt uns vor denen, die uns vor den Hooligans schützen sollen?»

WOZ vom 13.04.2006

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 Beitrag Verfasst: Donnerstag 13. April 2006, 16:51 
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Der angehängte Unterschriftenbogen erhielt heute Nachmittag das "gut zum Druck" der Bundeskanzlei

WICHTIG:

Es befinden sich bereits mehrere andere Bogen im Umlauf, teils ohne PLZ, teils mit anderen Fehlern. Unterschriften auf nicht konformen Listen sind ungültig!!

Unterschriftenbogen BIWIS

edit: neuer Link (Bitte mit Laserdrucker ausdrucken)

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 Beitrag Verfasst: Dienstag 18. April 2006, 22:40 
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die Referendumshomepage steht

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 Beitrag Verfasst: Dienstag 18. April 2006, 22:45 
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 Beitrag Verfasst: Donnerstag 20. April 2006, 15:06 
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Warum sollte jeder Unterschreiben?

Wie kommt man in die Datenbank?
• Polizei oder privater Sicherheitsdienst behaupten man habe etwas Verbotenes getan.
• Es reicht ein Verdacht – es gibt keine Prüfung der Schuld
• Es kommt zu keinem Verfahren
• Keine Möglichkeit der Verteidigung
• Der Betroffene muss seine Unschuld beweisen, wenn er gelöscht werden möchte

Massnahmen gegen eingetragene Personen:
• Rayonverbot/Stadionverbot
• Ausreisebeschränkung
• Meldeauflagen
• Polizeigewahrsam

Allgemeines:
• Alle Massnahmen gelten für Kinder ab 12 Jahren, bis auf den Polizeigewahrsam (ab 15)
• Schützenswerte Daten wie Fotos und Adressen werden an private Sicherheitsdienste weitergegeben
• In der Schweiz gibt es insgesamt nur 200 Hooligans die der Polizei bereits bekannt sind

EM 2008:
• Gesetz ist Sinnlos. Gewalttouristen werden nicht durch eine nationale Schweizer Datenbank abgeschreckt.

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ALTE SÄCKE BASEL


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 Betreff des Beitrags: BAZ 22.4.2006 kontrovers
 Beitrag Verfasst: Samstag 22. April 2006, 13:18 
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Beiträge: 15
Pro Simon Schenk

Ja, sicher braucht es das Gesetz! Und zwar nicht nur für die Fussball-EM 2008, sondern auch für die Spiele in der nationalen Meisterschaft! Leider, muss man sagen, denn es ist die Folge von Taten einiger Unvernünftiger, die mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller übrigen Matchbesucher gefährden.

Die vielen Zwischenfälle der letzten Jahre haben dazu geführt, dass sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport, dem Eishockey- und dem Fussball-Verband intensiv mit dem Problem «Gewalt bei Sportveranstaltungen» auseinandergesetzt und etliche Massnahmen eingeleitet hat.
Die Anstrengungen sind in den letzten Jahren massiv angestiegen und der finanzielle Aufwand seitens der Klubs ist enorm. Wir bei den ZSC Lions investieren für die Sicherheitskosten pro Saison über 300000 Franken.
Sowohl die Sicherheitsdienste wie auch die Fan-Betreuer leisten gute Arbeit. Aber das alleine genügt nicht. Es braucht dringend die gesetzliche Grundlage, damit ihre Arbeit nicht zur «Wischi-waschi-» oder «Sisyphus-Arbeit» abgewertet wird. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz könnten sie ihre Aufgaben effizienter erfüllen.
Es darf doch einfach nicht sein, dass friedliche Matchbesucher - allenfalls noch mit Kindern - aus Angst vor den unvernünftigen Randalierern sich nicht mehr an Sportveranstaltungen getrauen.
Die Leute, die Sportveranstaltungen zum Abreagieren ihrer Aggressionen missbrauchen, müssen identifiziert und ihrer Verantwortung zugeführt werden. Eine gesamtschweizerische klare Gesetzgebung verhindert, dass gewalttätige Fans die Möglichkeit haben, mit der Unterstützung von Anwälten den Sportveranstaltern «auf der Nase herumzutanzen», um den Unverbesserlichen zu ermöglichen, schon beim nächsten Spiel wieder ihr Unwesen treiben zu können.
Die gefährlichen Vorkommnisse gehen nämlich nicht von jenen Fans aus, die sich über Niederlagen ihrer Mannschaft ärgern oder die vielleicht vor lauter Freude über ein schönes Tor einen Schluck über den Durst trinken. Die gefährlichen Aktionen werden gezielt vorbereitet und durch einschlägig bekannte Gruppierungen inszeniert.
Die Angst, dass unbescholtene und unbeteiligte Fans in die Mühlen der Justiz geraten, ist nicht berechtigt. In einer Datenbank wird nur erfasst, wer seine Gewaltbereitschaft bewiesen hat. Zuerst muss ein gewalttätiges Verhalten vorliegen und dieses muss dann auch noch durch glaubwürdige Aussagen oder Bildaufnahmen der Polizei, des Sicherheitspersonals, der Sportverbände oder der Sportvereine belegt werden.
Eigentlich müssten es alle in den Fanclubs vereinigten friedlichen Fans begrüssen, wenn die «echten» Sünder ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden, denn dadurch würden sie vor dem harten Kern gewaltbereiter Fans geschützt.
Wir vom Sport brauchen das vorliegende Gesetz dringend. Es geht nicht nur um die Fussball-EM 2008 oder die Eishockey-WM 2009, die in der Schweiz stattfinden. Viele Spiele in unseren Meisterschaften enthalten Zündstoff. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzung, dass die Sicherheit für alle Zuschauer verbessert werden kann. Und wer keine bösen Absichten hat, der hat auch nichts zu befürchten!
Simon Schenk (59) war Spieler des SCLangnau (1964-80) und der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft (1970-78). Heute ist der ehemalige Nationaltrainer (1995-97) Berner SVP-Nationalrat sowie Sportchef und Geschäftsführer der ZSC Lions.

Contra Ruben Schönenberger

Bis zur Europameisterschaft in der Schweiz und in Österreich ist es noch zwei Jahre hin, und bereits geistern Schreckensszenarien durch das Land, wie Hooligans unseren Ruf als Gastgebernation besudeln. Aber existiert dieses Problem überhaupt in diesem Masse? Müssen wir uns wirklich vor Ausschreitungen an der Europameisterschaft fürchten?

Tatsache ist, dass selbst die Polizei von nur ungefähr 1000 problematischen Fans ausgeht, wovon 200 der Hooligan-Szene zuzurechnen seien. Dass von dieser Anzahl an potenziell gewaltbereiten Fans an der EM keine grosse Gefahr ausgehen wird, ist einleuchtend. Fans teilnehmender Nationen, die zu einem weit grösseren Risikofaktor werden können, dürften unsere «Hooligan-Gesetze» wohl kaum interessieren. Mit dem Begriff «Hooligan-Gesetz» wird offensichtlich eine Polemik betrieben, um die Bevölkerung auf ein nicht existierendes Problem aufmerksam zu machen.
Was bezweckt also der Bund mit einem Hooligan-Gesetz? Die EM dient zwar als Argument für die Schaffung dieses Gesetzes, die wirklichen Gründe sind aber andernorts zu finden. Schliesslich ist auch die Beschränkung einzelner Massnahmen bis 2009 praktisch schon gekippt. Das Gesetz dürfte also eher im nationalen Sportbetrieb Anwendung finden.
Daran wäre a priori nichts auszusetzen. Nur schiesst das Gesetz weit übers Ziel hinaus. Um einige wenige Problemfans von den Stadien fern zu halten, nimmt man in Kauf, dass unschuldige Matchbesucher willkürlich bestraft werden und elementare Grundrechte abgeschafft werden.
Seit Jahren verfolgen der Schweizerische Fuss-ballverband und die einzelnen Clubs bereits eine mehr als undurchsichtige Taktik in Sachen Stadionverbote. Dies wird nun auf höchster Ebene legalisiert und gar verschärft. Es darf nicht sein, dass Fans, die sich korrekt verhalten, von den Stadien verwiesen werden. Genau dies soll nun aber möglich werden. Wenn bereits Aussagen des Sicherheitspersonals genügen, um eine Person als gewalttätig abzustempeln, muss man sich auf die richtige Einschätzung eines dafür nicht immer geschulten Personals verlassen.
Die Bedingung eines richterlichen Schuldspruches sucht man im Gesetzestext vergebens. Man macht also die Exekutive zur Judikative. Die Unschuldsvermutung - einer der stärksten Grund-pfeiler unseres Rechtssystems - wird gekippt. Mehr noch, sie wird umgekehrt. Wer einmal in die «Hooligan-Datenbank» gelangt ist, muss seine Unschuld beweisen, um den Eintrag wieder löschen zu lassen.

Zu befürchten bleibt hier auch, dass die Betroffenen nicht einmal von der Eintragung in die Datenbank erfahren. Beispiele aus Deutschland, wo die Fans mit der Datei «Gewalttäter Sport» bereits seit Jahren mit einer sehr ähnlichen Problematik zu kämpfen haben, stimmen nicht gerade positiv.

Es fragt sich vor allem, was eine Ausreisebeschränkung im Hinblick auf die EM für einen Nutzen haben soll, wenn doch die Hälfte dieser EM in unserem Land stattfindet.
Vielleicht sollte man sich überlegen, die Fans während der EM auf einer Karibikinsel zu beherbergen. Ich bin sicher, die Fans würden dem Aufruf folgen. Mittlerweile ist nämlich vielen friedlichen Fans die Lust auf die EM vergangen.
Ruben Schönenberger (20) ist Student an der Universität St. Gallen. Der Fan des FCSt. Gallen engagiert sich für Fanprobleme und ist Pressesprecher des Referendumskomitees BWIS.

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ALTE SÄCKE BASEL


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