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 Beitrag Verfasst: Freitag 12. Februar 2010, 12:16 
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Registriert: Mittwoch 21. April 2004, 00:08
Beiträge: 29376
Berner Zeitung, 12.02.2010

Schnellrichter künftig auch in Berner Stadien

Brisanter Plan der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren: Sie wollen, dass Hooligans nach einem schweren Gewaltdelikt künftig gleich schweizweit ein Rayonverbot auferlegt werden kann. Bis jetzt war das nur lokal möglich.

«Geplant ist, dass Justizbehörden einem Täter nach einem schweren Gewaltdelikt ein Rayonverbot gleich für alle Stadien in der ganzen Schweiz auferlegen können», sagt Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), gegenüber dieser Zeitung.

Erhält ein Hooligan ein Rayonverbot, darf er sich während eines Fussball- oder Eishockeyspiels nicht mehr in die Nähe eines Stadions begeben. Der Verbotsradius ist im Rayonverbot genau festgelegt.

Bis jetzt sind nur regionale Rayonverbote möglich. Das heisst, wenn einem Gewalttäter in Zürich ein Rayonverbot auferlegt wird, darf er sich etwa in Bern oder St.Gallen weiterhin jederzeit beliebig nahe bei einem Stadion aufhalten. Die Berner und die St.Galler müssten den Täter explizit auch mit einem Rayonverbot belegen. Rayonverbote sind nicht zu verwechseln mit Stadionverboten. Reine Stadionverbote können schon heute national ausgesprochen werden. Für Stadionverbote sind nicht die Behörden, sondern die Sportverbände zuständig.

Ein langer Weg

Die rechtliche Grundlage für schweizweite Rayonverbote ist laut Schneeberger bis jetzt noch nicht vorhanden. Sie muss – so der Plan der Justiz- und Polizeidirektoren – in einem Konkordat festgelegt werden. Konkordate sind in diesem Zusammenhang eine Art interkantonale Vereinbarungen mit gesetzähnlichem Charakter. Das Zustandekommen einer entsprechenden Konkordatsänderung dürfte laut dem KKJPD-Generalsekretär Schneeberger mindestens ein bis zwei Jahre dauern. Denn die einzelnen Kantonsparlamente müssen Konkordatsänderungen absegnen.

Bereits die regionalen Rayonverbote haben zum Teil zu Härtefällen geführt, weil die Betroffenen eben nicht nur Stadionverbot hatten, sondern ganze Stadtteile während der Spiele nicht mehr betreten durften.

Kooperation mit Klubs

Die Konferenz der Polizei- und Justizdirektoren will überdies die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden verbessern. Zu diesem Zweck arbeitet sie derzeit eine Mustervereinbarung mit schweizweit gültigen Massnahmen gegen Hooligans aus. Das Ziel der KKJPD ist eine Gesamtkonzeption als Basis für Verhandlungen von lokalen Behörden und Klubs für eine engere Zusammenarbeit.

Schnellrichter in Bern

Die Justizbehörden im Kanton Bern wollen künftig bei Sportveranstaltungen, bei welchen Ausschreitungen absehbar sind, härter durchgreifen. Bei Bedarf werden Untersuchungsrichter direkt in die Stadien beordert. Das gilt nicht nur für die Stadien in der Stadt Bern, sondern auch für Stadien in anderen Städten, etwa das Eisstadion in Biel. So können sich die Schnellrichter direkt vor Ort ein Bild machen. Damit soll es möglich werden, Gewalttätige unmittelbar nach der Tat zu bestrafen. Gemäss Justizbehörde könnte die Beweisaufnahme noch besser gemacht werden, wenn zwischen den Stadtberner Stadien und dem Bahnhof Wankdorf Videokameras installiert werden dürften. Die Stadt lässt solche Kameras bis jetzt nicht zu.


http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Schnellrichter-kuenftig-auch-in-Berner-Stadien/story/13484695

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